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IT Kollektivvertrag 2023

Grafik zeigt einen Geldsack mit einem Dollarzeichen in Bezug zum IT Kollektivvertrag 2023.

Im Rahmen der 6. Verhandlungsrunde am 30. Jänner 2023 ist es zu einem Abschluss der KV-Verhandlungen gekommen. Der Abschluss umfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2023 gestaffelt um durchschnittlich 8,81 % erhöht, wobei die niedrigen Gehälter am stärksten erhöht werden.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2023 um 7,7 % zu erhöhen, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV jeweils eine Mindesterhöhung von € 200 vorzunehmen ist.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1.1.2023 rückwirkend erhöht: 1. LJ: € 830 / 2. LJ: € 1050 / 3. LJ € 1.230 / 4. LJ € 1.510.
  • Die KV-Zulagen werden um 8,0 % erhöht.

Alle Infos finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Fachverband UBIT. IT-Kollektivvertrag: Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.