Mit der neuen Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung „NIS 2“ gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Wer ist betroffen? Was kommt auf die Unternehmen zu?
Diese und weitere Fragen klärt Mag. Verena Becker, Cybersicherheits-Expertin in der Bundessparte Information und Consulting der WKO PROGRAMM & ANMELDUNG