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VÖSI Presseinformation: Ab sofort Pflicht – Digitale Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist am 28. Juni in Kraft getreten – die VÖSI Special Interest Group (SIG) Accessibility in ICT mahnt zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Österreich macht ernst: Seit dem 28. Juni gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) um, der in allen 27 EU-Staaten verbindlich gilt. Damit ist klar: Digitale Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe im digitalen Raum sind keine Option mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben – quer durch Europa. Websites, Apps und digitale Services müssen jetzt so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer:innen problemlos zugreifen können.

Die Special Interest Group (SIG) Accessibility in ICT des VÖSI (Verband Österreichischer Software Innovationen) ruft aus diesem Anlass alle Unternehmen, Institutionen, Anbieter von Websites und Entwickler:innen digitaler Angebote zur aktiven Umsetzung auf. „Digitale Barrierefreiheit ist kein Randthema – das Thema betrifft allein in Österreich knapp zwei Millionen Menschen. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Teilhabe, Selbstbestimmung und den freien Zugang zu digitalen Angeboten – sie ist ein zentraler Pfeiler nachhaltiger digitaler Entwicklung“, betont Klaus Höckner, Leiter der SIG Accessibility in ICT und Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen.

Höckner unterstreicht: „Digitale Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht und gehört fix eingeplant. Jetzt heißt’s handeln statt reden! Wer noch zögert, spielt nicht nur mit dem Risiko von Gesetzesverstößen und Geldstrafen, sondern auch mit seiner digitalen Glaubwürdigkeit.“

Die SIG Accessibility in ICT gibt konkrete Empfehlungen für Betreiber digitaler Angebote:

  • Klären Sie, ob Ihre Produkte oder Services unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen
  • Überprüfen Sie bestehende digitale Angebote auf Barrierefreiheit und definieren Sie notwendige Anpassungen.
  • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachvollziehbar nachzukommen.

Christine Wahlmüller-Schiller, Gründungsmitglied der SIG und am AIT Austrian Institute of Technology tätig, sagt: „Für Accessibility setze ich mich seit Jahren persönlich ein – mit Workshops, Vorträgen und durch Auftritte bei Konferenzen. Die gesetzliche Verpflichtung ist gut, aber wir müssen hier noch viel mehr an Bewusstseinsbildung erreichen.“ Am AIT ist Accessibility Teil des Forschungsbereichs Social Experience. Außerdem werden am AIT auch Schulungen und Accessibility-Checks durchgeführt. Mit neuen Technologien und assistierenden Systemen gibt es viele Optionen, ältere und beeinträchtigte Personen in ihrem Alltag zu unterstützen.

Alexander Lehner, Senior Web Developer, Certified Accessibility Professional (CPACC) bei Tietoevry Austria meint: „Das neue Barrierefreiheitsgesetz stellt auch für Österreich klar: Barrierefreie Websites und Apps sind ein Must-Have! Das neue Gesetz ist für den Online-Handel, Banken, Personentransport und weitere Branchen bindend. Doch in Wirklichkeit sollte jedes Unternehmen mehr Barrierefreiheit als Chance sehen: Sie erweitert den Kreis der potentiellen Kunden.“

Julia Undeutsch, Accessibility Specialist bei Atos, fordert ein Umdenken in der digitalen Produktentwicklung: „Es ist traurig, dass wir für etwas so Selbstverständliches ein Gesetz brauchen. Aber vielleicht ist genau das der notwendige Weckruf – für Entscheidungsträger:innen genauso wie für Entwickler:innen. Denn Barrierefreiheit ist kein Add-on, sondern das Ergebnis guter, nachhaltiger Entwicklung.“

Werner Rosenberger von der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen sagt: „Neue gesetzliche Regelungen sind zwar anfangs mühsam, die ökonomischen Vorteile sollten aber gerade im Hinblick auf Web Accessibility langfristig auf jeden Fall überwiegen. Europa hat jetzt die Chance, mit barrierefreien digitalen Produkten und Dienstleistungen eine Vormachtstellung auf anderen Märkten zu erlangen und für eine inklusivere und alternde Gesellschaft gut vorbereitet zu sein.“ Rosenberger ist für das Zertifikat WACA (Web Accessibility Certificate Austria) verantwortlich, das seit 2018 in Österreich angeboten wird.

Christian Zehetgruber, Geschäftsführer von Videbis, stellt fest: „Wenn wir darauf stolz sein können, dass Barrierefreiheit keine Laune der Zeit ist, sondern von der Gesellschaft als Ganzes gelebt wird, erst dann sind wir gesellschaftlich dem 21. Jahrhundert einen Schritt näher. Hoffentlich ist das EU-weite Barrierefreiheitsgesetz dafür ein wichtiger Meilenstein.“

Michael Bendl, COO MP2 IT-Solutions, betont: „Barrierefreiheit in der digitalen Welt ist kein optionales Add-on, sie ist eine Grundvoraussetzung für echte Teilhabe. Als Mitglied der SIG Accessibility in ICT setzen wir bei MP2 IT-Solutions bewusst auf frühzeitige Integration von Accessibility in unseren Entwicklungsprozessen. Unser Ziel ist es, Lösungen zu schaffen, die allen Menschen zugutekommen, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Die Zusammenarbeit mit dem VÖSI und anderen engagierten Unternehmen in dieser SIG ist ein wertvoller Beitrag, um Wissen zu bündeln, Innovation voranzutreiben und digitale Gleichstellung aktiv mitzugestalten.“

Katharina Krösl, Gründerin und CEO von XREye und Absolventin der TU Wien, sagt: „Der EAA bringt erstmals klare, rechtlich verbindliche Vorgaben für digitale Barrierefreiheit. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Inklusion – aber auch eine Herausforderung für viele Unternehmen. Wichtig ist, dass Barrierefreiheit nicht bloß als gesetzliche Pflicht verstanden wird, sondern als Chance für Innovation, die allen zugutekommt. Zugängliche Produkte nützen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessern die Usability insgesamt. Was jetzt zu tun ist: Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote überarbeiten, interne Kompetenzen aufbauen – und vor allem Bewusstsein schaffen. Denn nur wer ein grundlegendes Verständnis für die alltäglichen Barrieren hat, kann auch wirksam an ihrer Beseitigung arbeiten.“

Laura Wissiak, UX- und Accessibility-Expertin bei HOPE Tech und für Forschung und Entwicklung verantwortlich, betont: „Barrierefreiheit war zuvor bereits ein technisches Qualitätsmerkmal. Gut umgesetzt stellt digitale Barrierefreiheit einen Wettbewerbsvorteil da, besonders da Kund:innen nicht mehr auf den nähest gelegenen physischen Shop oder eine Beratungsstelle angewiesen sind. „Gut umgesetzt“ bedeutet nicht nur den Webstandards entsprechend, sondern dem tatsächlichen Verbraucherverhalten angepasst. Letztendlich werden auch die Konsument:innen entscheiden, wann Barrierefreiheit erreicht ist.“

Friedrich Maislinger, Webdesigner und Experte für leicht verständliche Sprache aus Salzburg, stellt klar: „Wer auf Barrierefreiheit achtet, erzielt auch bei Google ein top Ranking. Let´s make the Web accessible.“

Die SIG Accessibility in ICT setzt sich für mehr digitale Barrierefreiheit ein. Gründungsmitglieder sind die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehwachen (Leitung), das AIT Austrian Institute of Technology, Microsoft, MP2 IT Solutions, TietoEvry sowie Videbis. Weitere Mitglieder sind ATOS, das Bundesrechenzentrum (BRZ), HOPE Tech, Independo, Maislinger Webdesign sowie XREye.

Einladung zum IKT Forum im Juli in Linz

Vom 8. Bis 9. Juli findet das IKT-Forum 2025 statt, die große Tagung für Menschen mit und ohne Behinderungen: Experti:innen aus Praxis, Forschung und Entwicklung kommen dabei vom 08. und 09. Juli 2025 an der Johannes Kepler Universität in Linz zusammen. Die Special Interest Group Accessibility wird hier auch einen Beitrag leisten und ist vor Ort vertreten.

Information und Registrierung hier: https://www.iktforum.at